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FC St. Pauli Anleihe

Hallo liebe/r Zeichner/in der FC St. Pauli Anleihe,

hier findest Du sämtliche, häufig gestellten Fragen zur Anleihe. Zur besseren Übersicht haben wir die Themen folgendermaßen sortiert:

1) Fragen zur Rückführung der limitierten Schmuckurkunde und der Zinsscheine

2) Fragen zur Rückführung der globalverbrieften Schuldverschreibungen und der Auszahlung der Zinsen

3) Fragen zu Anleihen allgemein

4) Fragen zum Sinn und Zweck unserer Anleihe

Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Der aktuelle Stand ist vom 11.7.2018.

FAQs zur Rückzahlung der
FC St. Pauli Anleihe

1. Fragen zur Rückführung der limitierten Schmuckurkunde und der Zinsscheine

In welchem Zeitraum kann ich die Schmuckurkunden einreichen?

Die Anleihe läuft bis zum 30.06.2018, demnach ist die Anleihe ab dem 01.07.2018 fällig und kann eingereicht werden. Die Rückgabefrist beträgt 2 Jahre, somit ist eine Rückgabe bis zum 30.06.2020 möglich.

Wie wird die Anleihe zurückgeführt?

Ab dem 01.07.2018 habt ihr die Möglichkeit, die Anleihe entweder gegen Zahlung des Nennbetrages einzureichen, zu spenden oder zu entwerten.

Wie erhalte ich die Zahlung des Nennbetrags?

Jeder Anleihegläubiger hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Nennbetrages der von ihm gehaltenen Schuldverschreibung(en). Bei den limitierten Schmuckurkunden erfolgt die kostenfreie Rückzahlung gegen Einreichung der Urkunde im Kartencenter des FC St. Pauli oder bei der Filiale Max-Brauer-Allee der Hamburger Volksbank. Sofern andere Banken oder Sparkassen die Einlösung vornehmen, können für den Einreicher Gebühren anfallen.

Muss ich meine Schmuckurkunde abgeben, um den Nennbetrag zurück zu erhalten?

Ja, zur Rückzahlung des Nennbetrags ist es erforderlich, die limitierte Schmuckurkunde abzugeben.

Wo kann ich meine Schmuckurkunde zurückgeben?

Die Schmuckurkunde können kostenfrei im Kartencenter des FC St. Pauli am Millerntor-Stadion zurückgegeben werden. Alternativ kann die Urkunde auch ohne Gebühren bei der Filiale der Hamburger Volksbank in der Max-Brauer-Allee zurückgegeben werden. Sofern andere Banken oder Sparkassen die Einlösung vornehmen, können Gebühren anfallen.

Wie bekomme ich die Zinszahlungen von meiner Schmuckurkunde?

Die Zinscoupons der Schmuckurkunden kannst Du am Kartencenter des FC St. Pauli oder bei der Filiale der Hamburger Volksbank in der Max-Brauer-Allee kostenfrei einlösen. Sofern andere Banken oder Sparkassen eine Einlösung vornehmen musst Du mit einer Gebühr rechnen. Die Zinscoupons müssen von der Schmuckurkunde abgetrennt werden und verbleiben dann bei der einlösenden Stelle. Ein anderweitiges Einlösen der Zinscoupons ist nicht möglich.

Wie lange kann ich die Zinscoupons einlösen?

Die Zinscoupons haben eine Frist zur Einlösung von zwei Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Zinsschein zur Zahlung fällig geworden ist. Für einen Zinsschein im Jahre 2018 beginnt die Vorlagefrist mithin am 01.01.2019 und endet gem. § 188 Abs. 2 F. 2 BGB mit Ablauf des 31.12.2020. Das Ablaufdatum verschiebt sich bei älteren Zinscoupons dementsprechend um die Jahresanzahl nach hinten. Die Emittentin nimmt momentan und in absehbarer Zukunft aus Kulanzgründen sämtliche Zinscoupons an.  Dies kann sich jedoch jederzeit ändern, sollten sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Vereins ändern.

Kann ich am Ende der Laufzeit meine ganzen Zinscoupons einlösen?

Ja. Die Emittentin wird, vorbehaltlich der im Wertpapierprospekt genannten Risiken, am Ende der Laufzeit der Anleihe alle Zinscoupons einlösen. Einen Zinseszins-Effekt wird es allerdings nicht geben. Zu beachten ist hier die Besteuerung des Kapitalertrags im Auszahlungsjahr.

Wie sind die Öffnungszeiten des Kartencenters?

Die Schmuckurkunde und die Zinsscheine der Schmuckurkunden können am Kartencenter des Millerntor-Stadions kostenfrei eingelöst werden. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • Mo, Di., Do., Fr.: von 10 bis 18 Uhr
  • Mi. und Sa.: von 10 bis 15 Uhr

Achtung: An Spieltagen ist eine Rücknahme der Anleihe und Zinsscheine aufgrund des großen Andrangs leider nicht möglich!

Welche Dokumente brauche ich für die Rückgabe meiner limitierten Schmuckurkunde/der Zinsscheine?

Für die Rückgabe der Schmuckurkunde wird ein gültiges Ausweisdokument wie etwa ein Personalausweis oder ein Reisepass benötigt. Zusätzlich wird die Angabe einer gültigen Bankverbindung benötigt, auf die der Betrag ausgezahlt werden soll.

Wie wird der Betrag ausbezahlt?

Der Betrag wird per Überweisung ausbezahlt. Dafür muss ein gültiges Bankkonto bei der Einreichung der Zinsscheine und der Schmuckurkunde angegeben werden.

Wann kann ich mit der Auszahlung des Geldes rechnen?

Innerhalb von 14 Werktagen veranlassen wir die Auszahlung des Geldes.

Kann ich meine Schmuckurkunde oder Zinsscheine auch per Post zurückschicken?

Nein, die Schmuckurkunden sind Inhaberpapiere und können daher nur persönlich oder mit Vollmacht des Inhabers bei den Zahlstellen eingereicht werden.

Was muss ich tun, um meine Schmuckurkunde oder meine Zinsscheine per Vollmacht einzureichen?

Hierfür bringe bitte eine unterschriebene Vollmacht (im Downloadbereich in der rechten Spalte zu finden) den Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers und Deinen eigenen Ausweis mit ans Kartencenter. Die Steuerbescheinigung wird dann auf den Vollmachtgeber ausgestellt.

Fallen bei der Rückgabe der Schmuckurkunde und der Zinsscheine Steuern oder Gebühren an?

Bei Rückzahlung der Schmuckurkunde gegen Vorlage der Urkunde wird Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten (ca. 7,9 % des Nennbetrages). Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass es sich bei der Anleihe um ein sogenanntes „Tafelpapier“, ein ausgehändigtes und frei handelbares Wertpapier handelt. Demnach kann nicht nachvollzogen werden, ob mit der Anleihe ein Gewinn erzielt wurde. Dies ist der Grund, warum gesetzlich vorgeschrieben ist, dass eine Kapitalertragssteuer einbehalten werden muss. Der Anleger erhält von uns eine Steuerbescheinigung, die er dann im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung seinem Finanzamt vorlegen kann. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag wird dann angerechnet oder erstattet.

Beispielrechnung Urkunde:

Urkundenwert

Steuerpflichtiger Urkundenwert
(30 % des Nennwertes)

Abzüglich 25% Kapitalertragssteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die 25% Kapitalertragsteuer

Auszahlungsbetrag

100 €

30 €

7,91€

92,09 €

500 €

150 €

39,56 €

460,44 €

1910 €

573 €

151,12 €

1758, 88 €

 

 

Beispielrechnung Zinsscheine:

Urkundenwert

Zinsbetrag je zugehörigem Zinsschein pro Jahr

Abzüglich 25% Kapitalertragssteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die 25% Kapitalertragsteuer

Auszahlungsbetrag

100 €

6 €

1,58

4,42 €

500 €

30 €

7,91

22,09 €

1910 €

114,6 €

30,22

84,38


Die vorstehenden Hinweise sind keine steuerliche Beratung und können diese nicht ersetzen. Anleger sollten ihren steuerlichen Berater konsultieren, sofern es Zweifel oder Fragen zur steuerlichen Behandlung der Anleihen gibt.

Welche Möglichkeiten habe ich, falls ich den Verein weiterhin mit dem Geld unterstützen möchte?

Falls ihr das Geld aus der Anleihe nicht zurückhaben möchtet, gibt es drei Möglichkeiten:

1) Du spendest die Urkunde dem FC St. Pauli von 1910 e.V. – dafür reichst Du die Urkunde ein, wir entwerten diese und Du bekommst die Urkunde zurück. Natürlich stellen wir Dir dafür dann auch eine Spendenbescheinigung über den gespendeten Nettobetrag aus. Dafür musst Du bei der Spende nur Deinen Namen und Deine Adresse angeben, danach bekommst Du die Spendenbescheinigung zugeschickt.

2) Du verzichtest auf die Forderung aus der Urkunde. Dafür könnt ihr einen von uns bereitgestellten Aufhebungsvertrag unterzeichnen, die Urkunde wird entwertet und an euch zurück gereicht. Es ist nicht nötig, den Vertrag vorher auszudrucken und auszufüllen, dies erledigen wir gemeinsam am Schalter.

3) Du löst die Urkunde nicht ein, am 01.07.2020 läuft die Einlöse-Frist für die Anleihe ab und die Urkunde ist somit wertlos.

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2. Fragen zur Rückführung der globalverbrieften Schuldverschreibungen und der Auszahlung der Zinsen

Wie erhalte ich den Nennbetrag meiner Anleihe zurück?

Die Rückführung der globalverbrieften Schuldverschreibungen erfolgt ohne weitere Handlung des Wertpapierinhabers. Am 02.07.2018 wird die Schuldverschreibung aus dem Wertpapierdepot an die Emittentin zurückgeführt und der Betrag dem angegebenen Konto gutgeschrieben.

Du hast von einem Anschreiben an die Anleihezeichner gehört, wieso hast Du kein Anschreiben bekommen?

Das Anschreiben hat den Inhabern der Schmuckurkunden die Art und Weise der Rückführung erläutert. Da die Rückführung der globalverbrieften Schuldverschreibungen automatisch erfolgt, haben Inhaber dieser Schuldverschreibungen kein Anschreiben bekommen.

Was passiert mit dem letzten Zinsanspruch?

Die Zinszahlungen in Höhe von 6 % pro Jahr erhältst Du zum 1. Juli einen jeden Jahres. Da die Anleihe eine Laufzeit von 6 Jahren und 8 Monaten hat, enden die Zinszahlungen am 1. Juli 2018. Die erste Zinszahlung am 1. Juli 2012 erfolgte für den Zeitraum von acht Monaten seit dem Beginn der Laufzeit am 1. November 2011.
Die letzte Zinszahlung wird am 01. Juli 2018 erfolgen, das Geld wird euch zusammen mit dem Nennbetrag der Anleihe auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben.

Fallen bei den Zinszahlungen Steuern oder Gebühren an?

Bei Depotkunden wird in der Regel von den jährlichen Zinszahlungen Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten (26,375 % des Zinsbetrages). Depotkunden können sich aber bei ihrer Bank über einen Freistellungsauftrag für Kapitaleinkünfte informieren und diesen ggf. erteilen. Jedes Kreditinstitut hat entsprechende Formulare für den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, die meist direkt bei Kontoeröffnung ausgefüllt und eingereicht werden können. Ansonsten kann ein solcher Antrag auch nachträglich erteilt, geändert oder gelöscht werden. Auf Wunsch kann auch die Kirchensteuer direkt abgeführt werden, um die Erstellung einer zusätzlichen Steuererklärung zu vermeiden. Ebenso wird bei Vorlage einer sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung keine Kapitalertragssteuer einbehalten. Diese stellt das zuständige Wohnsitzfinanzamt auf Antrag aus.

Beispielrechnung Zinsen:

Urkundenwert

Zinsbetrag je zugehörigem Zinsschein pro Jahr

Abzüglich 25% Kapitalertragssteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die 25% Kapitalertragsteuer

Auszahlungsbetrag

100 €

6 €

1,58

4,42 €

500 €

30 €

7,91

22,09 €

1910 €

114,6 €

30,22

84,38


Auf den Nennbetrag der Anleihe werden hier keine Steuern einbehalten. Demnach bekommt ihr den kompletten Nennwert ausbezahlt. Die vorstehenden Hinweise sind keine steuerliche Beratung und können diese nicht ersetzen. Anleger sollten ihren steuerlichen Berater konsultieren, sofern es Zweifel oder Fragen zur steuerlichen Behandlung der Anleihen gibt.

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3. Allgemeine Fragen zur Anleihe

Was ist eigentlich eine Anleihe allgemein?

Eine Anleihe bezeichnet eine Emission von Schuldverschreibungen. Bei der FC St. Pauli Anleihe sind diese als festverzinsliche Wertpapiere ausgestaltet, die von der Millerntorstadion Betriebs-GmbH & Co. KG emittiert wurden. Nach Ablauf ihrer Laufzeit am 30. Juni 2018 besteht der Anspruch des Inhabers auf Rückzahlung des Nennbetrages der von ihm gezeichneten Schuldverschreibungen. Der Zeichner einer Anleihe leiht der Emittentin also für einen bestimmten Zeitraum Geld und erhält dafür Zinsen, in unserem Fall 6 % pro Jahr.

Warum ist die Millerntorstadion Betriebs-GmbH & Co. KG Emittentin und nicht der Verein?

Der Netto-Emissionserlös sollte auch für den weiteren Aus- und Umbau des Millerntor-Stadions verwendet werden, das im Eigentum der Millerntorstadion Betriebs-GmbH & Co. KG steht. Aus steuerlichen Gründen wäre es aber mit Nachteilen verbunden gewesen, wenn der Verein als Emittent den Emissionserlös der Millerntorstadion Betriebs-GmbH & Co. KG zur Verfügung stellen müsste. Daher musste die Millerntorstadion Betriebs-GmbH & Co. KG als Emittentin auftreten. Der Verein steht aber als Garantiegeber für Zins- und Rückzahlung ein.

Wofür steht der Verein ein?

Der Verein hat gegenüber der Emittentin garantiert und sich im Sinne eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter i. S. des § 328 Abs. 1 BGB verpflichtet, dafür einzustehen, dass die Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Anleihebedingungen (Bedingungen der Schuldverschreibungen) gegenüber den Anleihegläubigern zur ordnungsgemäßen und pünktlichen Zinszahlung und Rückzahlung des Kapitals nach näherer Maßgabe eines Garantievertrages erfüllt.

Handelt es sich um eine festverzinsliche Anleihe?

Ja, es handelt sich um einen Festzinssatz über 6 Jahre und 8 Monate. Zum ersten Zinstermin am 1. Juli 2012 erfolgte einmalig eine Verzinsung nur für acht Monate seit dem Beginn der Laufzeit am 1. November 2011, so dass der effektive Zinsbetrag hier etwas niedriger ist als zu den weiteren Zinsterminen, zu denen die Verzinsung jeweils von 12 Monaten erfolgt.

Wird es erneut eine FC St. Pauli Anleihe geben?

Momentan ist keine weitere FC St. Pauli Anleihe geplant.

Kann ich davon ausgehen, dass ich am 01.07. mein Geld bekomme?

Definitiv. Wir haben natürlich in den letzten Jahren genug Geld zurückgelegt, um sämtliche Anleiheverpflichtungen ab dem 01.07.2018 begleichen zu können.

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4. Fragen zum Sinn und Zweck der Anleihe

Welchen Zweck verfolgte die Anleihe?

Mit den Mitteln aus der Anleiheemission sollte die Finanzierung der drei Projekte Neubau der Gegengerade, Neubau der Nordtribüne sowie Ausbau des Trainingszentrums an der Kollaustraße ermöglicht werden

Wurde dieser Zweck erfüllt?

Ja. Alle drei Projekte konnten wie vorgesehen umgesetzt werden. Seit der Einweihung am 25. Juli 2015 tragen wir unsere Heimspiele nun im fertig umgebauten Millerntor-Stadion aus.

Hätte der Stadionumbau in dieser Form auch ohne die Anleihe umgesetzt werden können?

Nein. In dieser Form war der Umbau, welcher einen enormen finanziellen Kraftakt darstellt, nur durch das Zusammenspiel von Eigenkapital, Bankkredit und der FC St. Pauli Anleihe möglich.

Kontakt

FC St. Pauli von 1910 e.V.
Harald-Stender-Platz 1
20359 Hamburg

Telefon: 040 - 31 78 74 509
E-Mail: anleihe@fcstpauli.com

E-Mail schreiben

Downloads

1) Vollmacht

Ihr schafft es nicht, persönlich am Millerntor vorbeizuschauen? Dann füllt diese Vollmacht zur Einreichung der Schmuckurkunde und/oder Zinsscheine aus und gebt sie vollständig ausgefüllt der Person Eures Vertrauens mit.

2) Anschreiben

Hier handelt es sich um das Anschreiben, das alle ZeichnerInnen erhalten haben. Solltet Ihr die Anleihe gezeichnet haben, das Anschreiben aufgrund von Umzug aber nicht bekommen haben, könnt Ihr es hier noch einmal herunterladen.


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